Lohnbuchhaltung in Brandenburg - eine Pflichtaufgabe

Korrekte Lohnbuchhaltung für Ihren Betrieb in Brandenburg

Aufgabe der Lohnbuchhaltung ist die betriebliche Abwicklung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen der Mitarbeiter Ihres Unternehmens in Brandenburg. Weitere Aufgaben sind die Personaldatenpflege, die Jahreskontoführung, die Meldebescheinigungen und die Lohnsteueranmeldung. Die Lohn- und Gehaltsdaten werden durch unsere Steuerkanzlei in Brandenburg an Ihre Finanzbuchhaltung weitergeleitet und dort verbucht.

Kostenreduzierung für Ihren Betrieb durch unsere Lohnbuchhaltung

Häufig beschäftigen sich die Unternehmen gar nicht mehr im eigenen Betrieb mit der Lohnbuchhaltung, sondern vergeben sie an unsere Steuerkanzlei in Brandenburg, um entsprechende Personalkosten im Betrieb einzusparen.

Welche Aufgaben hat die Lohnbuchhaltung?

  • Erfassen des Bruttolohns der Mitarbeiter
  • die Lohnbuchhaltung errechnet die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge
  • die Lohnbuchhaltung führt die Lohnsteuer an das Finanzamt ab

Für weitere Informationen zur Führung Ihrer Lohnbuchhaltung können Sie unter der Telefonnummer 03381 / 5 20 80 oder per Mail unter bhoerner@steuerhoerner.de mit unserer Steuerberatungskanzlei in Brandenburg einen Termin vereinbaren.